Wer ein nicht mehr ganz so neues Haus sein Eigen nennt, der sollte prüfen ob der Energieeinsparverordnung entspricht, wenn nicht, dann ist es höchste Zeit diesbezüglich was zu unternehmen. Wer diese Verordnung außer Acht lässt, der riskiert ein Bußgeld.
Viele Besitzer von Häusern sind sich gar nicht bewusst, dass Sie verpflichtet sind energetische Sanierungsarbeiten an ihrem Objekt vornehmen zu müssen. Es gibt bestimmte Auflagen, die erfüllt werden müssen. Wem das nicht interessiert oder wer der Ansicht ist, das sei Privatsache für den kann die Angelegenheit kann schön teuer werden. Unter Umständen können Bußgelder bis zu 50000,- € verhängt werden. Es stellt sich daher die Frage: Welche Pflichten haben Hausbesitzer in diesem Fall?
Es gibt zwei Verordnungen, die laut Energie Einsparverordnung eingehalten werden müssen:
• Die Dämmung der obersten Geschossdecke
Eine Verordnung lautet: Das Dach bzw. die oberste Geschossdecke müssen eine Dämmung aufweisen können. Hier verstößt der Eigentümer einer Immobilie gegen die bestehende Verordnung und riskiert ein Bußgeld.
Möglichkeiten der Dachisolierung
Es gibt die Möglichkeit diese vorgeschriebenen Arbeiten einer Fachfirma zu übergeben. Genausogut kann man diese Angelegenheit aber auch selbst erledigen. Dämm-Materialien gibt es mehrere die dafür in Frage kommen, so zum Beispiel Hartschaumplatten oder Mineralwolle. Mineralwolle wird als Dämmstoff überwiegend verwendet, vor allem von Heimwerkern, die diese Arbeiten selbst verrichten.
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Die Vorgehensweise
Die in Rollenform erworbene Mineralwolle muss zuerst nach dem Öffnen passgenau zugeschnitten werden. Erkennbar dabei, erst nach dem Auspacken erkennt man das wahre Volumen des Werkstoffs. Zum Zuschneiden eignen sich am besten Fuchsschwanz und Richtlatte. Mittels Tackerklammern befestigt man die Randstreifen der Rolle in kurzen Abständen. Vorab den Dämmstoff stramm in den Sparrenzwischenraum drücken. Beim Anbringen der Dämmrolle darauf achten, dass eine gute Hinterlüftung vorhanden ist. Vorsicht auch dass die Aluminiumfolie bei der Verarbeitung nicht einreißt. Wer möchte, kann die gesamte Fläche noch verkleiden, das ergibt nochmals eine zusätzliche Dämmung.
Die Pflicht den Heizkessel zu wechseln
Befindet sich im Haus ein Heizkessel, der älter als 30 Jahre ist, so muss dieser ausgetauscht werden. Ausnahmen sind Niedrigtemperatur-Heizkessel und Brennwert-Heizkessel. In der Regel hat der Hausbesitzer 2 Jahre Zeit um diese Angelegenheit bezüglich Altbau-Sanierungspflicht zu erledigen. Wird diese Frist missachtet, droht ein Bußgeld von bis zu 50000,- €. Zum Vergleich: Eine Heizungsanlage erneuern kostet dagegen zwischen 8000 – 10000,- €.
Fazit: Langfristig gesehen lohnt eine Wärmedämmung oder Erneuerung der Heizanlage sowieso. Im Laufe der Jahre gleichen sich die Kosten für eine solche Investition wieder aus. Zudem läuft man nicht Gefahr, Bußgeld zahlen zu müssen, wenn man sich um diese Sache schon vorher kümmert.